Neues Projekt
Im Mittelpunkt des Dienstes zur betrieblichen Inklusion steht neben der Entwicklung von Inklusionsangeboten und der Initiierung neuer Beschäftigungs- und Zuverdienstarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Münster, vor allem die passgenaue Vermittlung von Menschen mit Behinderung in ein Beschäftigungsverhältnis analog ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Dienst versteht sich dabei als Lotse und Schnittstelle für Teilnehmende, Fördereinrichtungen und Arbeitgeber.
Daraus ergeben sich u.a. folgende
- Individuelle Beratung und Begleitung von Teilnehmenden im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings, das begleitend zum Vermittlungsprozess und auch nach Aufnahme einer Beschäftigung eingesetzt wird
- Akquise von Beschäftigungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, den Teilnehmenden ein passgenaues Beschäftigungsangebot anzubieten
- Eruierung notwendiger Qualifikationserfordernisse von Teilnehmenden hinsichtlich des Anforderungsprofils von Beschäftigungsangeboten
- Ermittlung und Aufgreifen von aktuellen und zukünftigen Beschäftigungsbedarfen bei münsterländischen Arbeitgeber*innen
- Beratung und Begleitung von Arbeitgebenden bei der Planung und Schaffung behindertengerechter und barrierefreier Arbeitsplätze
- Kooperation mit lokalen Inklusionsunternehmen hinsichtlich der Akquise und Besetzung von Arbeits- und Beschäftigungsplätzen für die Zielgruppe
- Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden bei Vertragsgestaltung und Antragstellung von Fördergeldern
- Aufbau und Pflege eines Netzwerks mit den Arbeitgebenden des allgemeinen Arbeitsmarktes und den Akteuren der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung
- Kontinuierliche/r Zusammenarbeit und Austausch mit Trägern, Institutionen und Fördereinrichtungen aus den Feldern „Rehabilitation“ und „schwerbehinderte Menschen“
- Menschen mit einer Beeinträchtigung, Behinderung oder Schwerbehinderung (mit und ohne Schwerbehindertenausweis)
- Psychisch und somatische erkrankte Menschen
- Menschen mit einer geistigen oder Lernbehinderung
- Chronisch kranke Menschen
- Chronifizierte Suchterkrankte mit einer Behinderung
Die Teilnahme am DBI ist durch einen vom Jobcoach des Jobcenters Münster oder vom Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur Ahlen-Münster ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich. Die Teilnahmedauer im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings beträgt sechs Monate mit einem Umfang von 40 Stunden. Eine Verlängerung des individuellen Einzelcoachings um weitere drei Monate mit einem Umfang von 20 Stunden ist möglich. Im Einzelcoaching wird mit den Teilnehmer*innen ein individueller Beratungs- und Unterstützungsplan erarbeitet.
Koordinator und Ansprechpartner
Martin Hintze
0251–76251753
hintze@agbsa.de